Rechtsinfos/WEG-Recht/Eigentümergemeinschaft/Werdende Eigentümergemeinschaft

Bei der Teilung des Alleineigentums und der Veräußerung des Wohneigentums erfolgt die Eintragung ins Grundbuch regelmäßig erst einige Zeit nach Abschluss des Kaufvertrages und Übergabe der Wohnung. In der Zwischenzeit treffen den Erwerber zwar die Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentümers, jedoch ohne dass die Sondervorschriften aus dem WEG Anwendung finden.

Um diese Diskrepanz zwischen der rechtlichen Stellung als Wohnungseigentümer ab Eintragung im Grundbuch und der faktischen Stellung als Wohnungseigentümer in der Zwischenzeit zu überbrücken, wurde die Figur der so genannten „werdenden (faktischen) Eigentümergemeinschaft“ entwickelt.